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   BVerwG, 03.02.1993 - 6 B 4.93   

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https://dejure.org/1993,8792
BVerwG, 03.02.1993 - 6 B 4.93 (https://dejure.org/1993,8792)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1993 - 6 B 4.93 (https://dejure.org/1993,8792)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 6 B 4.93 (https://dejure.org/1993,8792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unrichtige Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechnung des Verschuldens der gesetzlichen Vertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1993 - 6 B 4.93
    Aus dem Sinn und Zusammenhang dieser Regelung ergibt sich, daß die Tatsachen, die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrages dienen sollen, mit dem Antrag oder jedenfalls innerhalb der Antragsfrist vorzubringen sind (BVerwGE 49, 252 [BVerwG 21.10.1975 - VI C 170/73]) und nicht mit einer Nichtzulassungsbeschwerde nachgeholt werden können.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16

    Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Umfang der

    Das Nachschieben neuer selbständiger Wiedereinsetzungsgründe nach Fristablauf ist unzulässig (BVerwG, Beschluss vom 03.02.1993 - 6 B 4.93 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Nachgeholt werden kann im Verfahren gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO nur die Glaubhaftmachung (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1975 - 6 C 170.73 - BVerwGE 49, 252 ; Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183 S. 56 und vom 16. Februar 1999 - 8 B 10.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 222 S. 4; BGH, Beschluss vom 1. Juli 1992 - IV ZB 13/90 - RuS 1993, 238 f.).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 10 B 10.13

    Wiedereinsetzung; unverschuldete Verhinderung; Wegfall des Hindernisses;

    Erforderlich ist eine rechtzeitige substanziierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen

    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 7 B 40.10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund einer gescheiterten Übermittlung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Antragsfrist auch für die Darlegung der Tatsachen gilt, die die Wiedereinsetzung rechtfertigen sollen (Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 C 38.93 - juris Rn. 9, 10 und 12 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200; Beschluss vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - juris Rn. 4 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der

    Weitere Wiedereinsetzungsgründe in tatsächlicher Hinsicht können nach Ablauf der Zweiwochenfrist - abgesehen von bloßen Ergänzungen und Erläuterungen - nicht mehr vorgetragen werden; nachgeholt werden kann im Verfahren gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO nur die Glaubhaftmachung (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 21. Oktober 1975 - BVerwG VI C 170.73 - BVerwGE 49, 252 ; Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183 S. 56 und vom 16. Februar 1999 - BVerwG 8 B 10.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 222 S. 4; BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1992 - IV ZB 13/90 - RuS 1993, 238 f. m.w.N. und vom 10. Februar 1994 - VII ZB 25/93 - VersR 1994, 1368 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 1 B 113.17

    Geltung des Wiedereinsetzungsrechts im Asylverfahren; Wiedereinsetzung in den

    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183 und vom 6. Dezember 2000 - 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 9.11

    Wiedereinsetzung; Kontrolle der Frist zur Begründung der

    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 28.06.2019 - 8 PKH 3.19

    Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen

    Es stellt nicht lediglich eine zulässige Ergänzung des bisherigen Vortrags dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1993 - 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 Nr. 183).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 8 B 5.12

    Anforderungen an die Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Erforderlich ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumung wesentlichen Tatsachen (vgl. Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2014 - 13 A 373/14

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis ohne

  • BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 8.11

    Zurechnung der Versäumnis der Wiedereinsetzungsfrist durch den

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 96.95

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionszulassungsgrund -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1998 - 15 A 6221/95
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